So gelingt der Auszug aus dem Hotel Mama

Tipps für die erste eigene Wohnung

Der Auszug aus dem ‚Hotel Mama‘ ist nicht einfach. Eine kurze Starthilfe mit den wichtigsten Eckpunkten zum Thema Wohnen haben wir in Form eines Mieterführerscheins zusammengestellt.

Wohin mit Kinderwagen und Rollator

Im Eingangsbereich und Hausflur darf ein Kinderwagen abgestellt werden, solange die Mitmieter im Haus hierdurch nicht erheblich gestört und beeinträchtigt werden. Das gilt nach Informationen des Deutschen Mieterbundes e.V. (DMB) selbst dann, wenn das Abstellen des Kinderwagens im Hausflur laut Mietvertrag ausdrücklich verboten ist. Eine entsprechende Vertragsregelung ist dann unwirksam, wenn die Nachbarn den Flurbereich trotz Kinderwagen problemlos nutzen und zum Beispiel auch die Briefkästen erreichen können. Weitere Voraussetzungen sind, dass sonstige Abstellmöglichkeiten im Haus nicht vorhanden sind und auch kein Fahrstuhl zur Verfügung steht und den Eltern nicht zuzumuten ist, den Kinderwagen mehrere Stockwerke hoch in die Wohnung zu schleppen.

Ähnlich ist die Rechtslage bei einem Rollator. Der Vermieter ist laut DMB verpflichtet, das Abstellen des zusammenklappbaren Rollators eines gehbehinderten Mieters im Hausflur zu dulden, wenn dem Mieter ein anderer Abstellort weder möglich noch zumutbar ist und der Rollator auf einer Fläche im Flur abgestellt werden kann, wo es keinerlei Beeinträchtigungen oder Belästigungen für andere Mitmieter gibt.
 

Haben Sie Fragen zu Ihrem Mietverhältnis oder Ärger mit Ihrem Vermieter?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:

Tel  02133/ 4 62 79
Email

Geschäftsstelle

Krefelder Str. 32
41539 Dormagen

Tel  02133/ 462 79
Fax 02133/ 53 82 88

Email

Öffnungszeiten

Vorab telefonische Terminvereinbarung notwendig!

Dienstag
13.00 bis 19.00 Uhr

Mittwoch
14.30 bis 20.00 Uhr

Donnerstag
11.00 bis 17.00 Uhr

Freitag 
8.30 bis 12.30 Uhr