So gelingt der Auszug aus dem Hotel Mama

Tipps für die erste eigene Wohnung

Der Auszug aus dem ‚Hotel Mama‘ ist nicht einfach. Eine kurze Starthilfe mit den wichtigsten Eckpunkten zum Thema Wohnen haben wir in Form eines Mieterführerscheins zusammengestellt.

Mietaufhebungsvertrag

Auch wenn Mieter langfristig über Zeitmietvertrag, Kündigungsausschluss-Klausel oder Kündigungsfristen an die Wohnung gebunden sind, kann mit dem Vermieter eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses vereinbart werden.
Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) kann jederzeit ein so genannter Mietaufhebungsvertrag zwischen Mieter und Vermieter geschlossen werden. Schon aus Beweisgründen sollte ein derartiger Mietaufhebungsvertrag immer schriftlich abgeschlossen sein. Ausreichend – so der  DMB – ist folgender Wortlaut:

Mietaufhebungsvertrag
Die unterzeichnenden Parteien sind sich einig, dass das Mietverhältnis zwischen
> Vermieter < und > Mieter < über die Wohnung im Haus > Ort, Straße, Nr., Etage <
am > Tag, Monat, Jahr < beendet ist.
> Unterschrift des Vermieters <                           >  Unterschrift des Mieters <

In einem Mietaufhebungsvertrag kann aber auch zusätzlich noch geregelt werden, dass der Mieter einen Nachmieter zu stellen hat.
Denkbar ist auch, dass im Mietaufhebungsvertrag konkrete Regelungen oder Absprachen hinsichtlich der Rückgabe der Wohnung getroffen werden, beispielsweise dass die Wohnung leer geräumt und besenrein oder renoviert zurückgegeben wird, dass bestimmte Einrichtungsgegenstände zurückbleiben oder vom Vermieter gegen Zahlung eines Abstandes übernommen werden usw.
Außerdem kann in einem Mietaufhebungsvertrag auch eine Regelung hinsichtlich der Rückzahlung der Mietkaution getroffen werden. Gibt es zwischen Mieter und Vermieter keine offenen Fragen mehr, könnte zum Beispiel eine Absprache aufgenommen werden: „Mieter und Vermieter sind sich darüber einig, dass keine gegenseitigen Ansprüche mehr bestehen, dass die Mietkaution bei Rückgabe der Schlüssel ausgezahlt wird.“

Haben Sie Fragen zu Ihrem Mietverhältnis oder Ärger mit Ihrem Vermieter?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:

Tel  02133/ 4 62 79
Email

Geschäftsstelle

Krefelder Str. 32
41539 Dormagen

Tel  02133/ 462 79
Fax 02133/ 53 82 88

Email

Öffnungszeiten

Vorab telefonische Terminvereinbarung notwendig!

Dienstag
13.00 bis 19.00 Uhr

Mittwoch
14.30 bis 20.00 Uhr

Donnerstag
11.00 bis 17.00 Uhr

Freitag 
8.30 bis 12.30 Uhr