So gelingt der Auszug aus dem Hotel Mama

Tipps für die erste eigene Wohnung

Der Auszug aus dem ‚Hotel Mama‘ ist nicht einfach. Eine kurze Starthilfe mit den wichtigsten Eckpunkten zum Thema Wohnen haben wir in Form eines Mieterführerscheins zusammengestellt.

Besichtigung der Mietwohnung

Eine Klausel im Formularmietvertrag, nach der der Vermieter das Recht zur regelmäßigen, anlasslosen Besichtigung der Mietwohnung hat, ist unwirksam. Das Amtsgericht Stuttgart - Bad Canstatt (Az. 6 C 1267/14) sah in einer derartigen Vertragsklausel eine unangemessene Benachteiligung der Mieter. Das Gericht betonte nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB), dem Vermieter stehe kein periodisches, etwas alle ein bis zwei Jahre zu gewährendes Recht zu, den allgemeinen Zustand der Mietwohnung zu kontrollieren. Auch wenn der Vermieter die Wohnung jahrelang nicht besichtigt hat oder er jetzt seiner Ehefrau die Wohnung zeigen will, kann er keinen Zutritt zur Wohnung beanspruchen. 

 

Anders, wenn der Vermieter einen konkreten und sachlichen Grund hat. Dann ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter nach einer entsprechenden Vorankündigung in die Wohnung zu lassen. Ein derartiger Grund, so der DMB, kann vorliegen, wenn dem Vermieter Mängel angezeigt werden und der Vermieter sich um die Beseitigung kümmern muss, wenn konkrete Gefahren für die Mietsache drohen (Wasserrohrbruch) oder wenn der konkrete Verdacht besteht, der Mieter nutze die Wohnung vertragswidrig. Der Vermieter darf die Wohnung natürlich auch betreten, wenn technische Einrichtungen überprüft oder die Verbrauchswerte für die Heizkostenabrechnung abgelesen werden müssen. 

Will der Vermieter die Wohnung verkaufen oder wiedervermieten, hat er ebenfalls das Recht zur Wohnungsbesichtigung, auch in Begleitung eines Kauf- oder Mietinteressenten. Anlässlich eines derartigen Besichtigungstermins muss der Mieter aber nicht dulden, dass Fotos seiner Wohnung erstellt werden, um das Kauf- oder Mietangebot im Internet zu bebildern, entschied beispielsweise das Amtsgericht Schweinfurt (Az. 21 C 987/13).

Haben Sie Fragen zu Ihrem Mietverhältnis oder Ärger mit Ihrem Vermieter?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:

Tel  02133/ 4 62 79
Email

Geschäftsstelle

Krefelder Str. 32
41539 Dormagen

Tel  02133/ 462 79
Fax 02133/ 53 82 88

Email

Öffnungszeiten

Vorab telefonische Terminvereinbarung notwendig!

Dienstag
13.00 bis 19.00 Uhr

Mittwoch
14.30 bis 20.00 Uhr

Donnerstag
11.00 bis 17.00 Uhr

Freitag 
8.30 bis 12.30 Uhr